Starkregen-Katastrophe, finanzielle Unterstützung
Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, die Hochwasser- und Starkregen-Katastrophe hat die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Orte und auch teilweise Vereine mit ihrer Vereinsinfrastruktur getroffen. Die Solidarität der letzten Tage, das gemeinsame Anpacken während und nach dem Hochwasser und Starkregen sind beeindruckend und zeigen, wie stark die Menschen in den Orten zusammenhalten.
Auch die Corona-Pandemie hat Sie, unsere ehrenamtlich geführten Vereine, vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Nahezu alle Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden und ruhen vielfach seit dem Frühjahr 2020.
Daher hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sie können alle Ausgaben geltend machen, die für Ihre Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig.
Nach Prüfung Ihres Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung. Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Nur wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt wird, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert.
Unsere Landesregierung hat nun die Förderrichtlinie veröffentlicht – sprich; ab dieser Woche wird das Online-Portal freigeschaltet und dann können Anträge online gestellt werden. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie die Informationen auch an andere eingetragene Vereine weiterleiten, damit möglichst viele von den Landesmitteln profitieren. Im Anhang erhalten Sie bereits die wichtigsten Unterlagen. Der Link zur Beantragung lautet wie folgt:
https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag/programm/6#login
Wir wünschen Ihnen, Ihren Vereinen und Ihren Mitgliedern alles Gute.