Gleichstellungsgesetz ? Wen interessiert's !
Antrag der CDU Bedburg deckt Versäumnisse des Bürgermeisters auf!
Gesetzliche Gleichstellungsvorgaben seit fast 10 Jahren nicht beachtet
Ob man für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesetzliche Regelung benötigt, kann man kontrovers diskutieren und unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ob man sich an geltendes Recht hält, diskutiert man nicht – man hat sich daran zu halten.
Der Bürgermeister ist nach dem Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet für die Gleichstellung von Männern und Frauen in seiner Verwaltung zu sorgen. Hier ist insbesondere bei der Stellenbesetzung darauf zu achten, dass in den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltstufen das Verhältnis von Frauen und Männern ausgewogen ist. Hierzu hat der Bürgermeister einen Gleichstellungsplan zu erstellen und dem Rat der Stadt Bedburg vorzulegen. Dieser Plan wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren erstellt und soll nach zwei Jahren evaluiert werden, um ggf. das Nichterreichen der Ziele frühzeitig zu erkennen.
Bürgermeister Solbach (SPD) hat in einer gesamten Amtszeit als Bürgermeister seit 2014 keinen einzigen dieser gesetzlich geforderten Pläne vorgelegt! Der letzte Gleichstellungsplan der Stadt Bedburg wurde 2012 noch durch den damaligen CDU Bürgermeister Gunnar Koerdt für den Zeitraum bis 2015 verabschiedet.
„Im Rahmen der Diskussionen über den enormen Personalzuwachs, beabsichtigte Beförderungen und die Haushaltsausgaben für dieses Jahr fiel uns auf, dass uns in der aktuellen Wahlperiode der vorgeschriebene Gleichstellungsplan noch nie vorgestellt wurde“, so Fraktionsvorsitzender Michael Stupp. „Ich bin ein Stück weit entsetzt darüber, dass seit fast 10 Jahren hier einfach gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden und trotzdem „fröhlich“ weiter Personal eingestellt und befördert wird.“
Stupp weist hier daraufhin, dass grundsätzlich Beförderungen, Höhergruppierungen und Einstellungen auszusetzen sind, solange kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Übersetzt: Nur in absoluten Ausnahmefällen hätte der Bürgermeister seit 2015 (!) Mitarbeiter innerhalb seiner Behörde befördern und neues Personal einstellen dürfen. In dieser Zeit ist aber das Personal innerhalb der Verwaltung um fast 30% angestiegen.
Die CDU Bedburg erwartet selbstverständlich von einem Verwaltungschef, dass sich an geltendes Recht gehalten wird und die Vorgaben zum Umsetzung von Gleichstellung beachtet werden, auch wenn sie den Bürgermeister bei seinen Personalentscheidung etwas einschränken könnten.
„Vermutlich rauchen jetzt im Rathaus die männlichen Köpfe, um uns eine Ausrede für dieses Versäumnis präsentieren zu können“, so Stupp. „Das Thema wird in der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause im September von uns auf die Tagesordnung gebracht und ich bin gespannt, wie man dieses Fehlverhalten versucht zu rechtfertigen.“
Die CDU Bedburg wird hier weiter am Ball bleiben und Sie über die Entwicklung ausführlich informieren.